Hausordnung
Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
Ist nur durch den Haupteingang gestattet.
Ausnahme: Zusätzlich ist das Verlassen des Schulgebäudes bei Schnee- und Eisfreiheit der Außenstiege beim Ausgang im Halbgeschoss in unmittelbarer Nähe der Garderobe gestattet. Dabei darf nur der rechte Türflügel geöffnet werden!
Jede Schülerin /jeder Schüler bekommt einen Garderobenspind zugewiesen, in dem die Überbekleidung sowie die Straßenschuhe aufzubewahren sind. Alle anderen Ein-/Ausgänge ins Schulgebäude sind nur als Fluchtwege im Evakuierungsfall zu benützen!
Klassenräume
Die Klassenordner haben für Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen zu sorgen. Alle Schüler sind verpflichtet, nach Unterrichtsende ihren Platz sauber und leer zu verlassen und die Stühle auf die Tische zu stellen. Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden (betrifft insbesondere Sitzmöbel u. dgl.), Taschen für Sport- und Arbeitsbekleidung können in den Klassen geordnet abgestellt werden.
Geld- und Wertgegenstände
dürfen nur verschlossen (z.B. Schülerkästchen) oder beaufsichtigt aufbewahrt werden (z.B. über Anweisung des Lehrers). Die Benützung von Mobiltelefonen ist nur in den Pausen gestattet. Während der Unterrichtszeit müssen diese ausgeschaltet werden. Nicht ausgeschaltete Mobiltelefone können gegebenenfalls abgenommen werden. Mit Beschluss durch den SGA vom 13.4.2013 dürfen warme Speisen (Pizza etc.) nur mehr in den Aulen verzehrt werden und die Schachteln sind anschließend in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Mülltrennung hat in den getrennten Behältern (Papier / Plastik / Restmüll) zu erfolgen und 1 Mal pro Woche sind die Behälter für Papier und Plastik von den Klassenordnern im Schulcontainer zu entsorgen.
Sonderunterrichtsräume
Für die Sonderunterrichtsräume (Physik-, Chemie- und Biologiesaal, Musiksaal, EDV-Räume, Turnsaal, BE und Werkraum) bestehen gesonderte Regelungen, die Bestandteil dieser Hausordnung sind. Diese Räume dürfen von den Schülern ohne Genehmigung von Lehrkräften oder beauftragten Aufsichtspersonen nicht betreten werden.
Aufenthalt im Schulgebäude
Grundsätzlich haben sich die Schüler in der unterrichtsfreien Zeit im Schulgebäude ruhig zu verhalten
(VO § 2(4), am besten in der Aula oder in den Wohlfühlzonen. Das Verlassen des Schulgebäudes wird in der Mittagspause gestattet.
Pausenregelung
Pausen dienen in erster Linie der Erholung und zur Vorbereitung auf die folgende Unterrichtseinheit. Der Verzehr von warmen Speisen ist nur mehr in den dafür ausgewiesenen Räumlichkeiten gestattet = Aula bzw. Wohlfühlzonen im EG und 1. Stock.
Hausschuhe
Im Schulgebäude sind Hausschuhe (offene Schuhe in der Art von „Birkenstock“) zu tragen, nicht gestattet sind Sportschuhe oder ähnliche Straßenschuhe; ganzjährig absolute Hausschuhtragepflicht! (gilt auch für die Vorbereitungszeit auf die Matura für die 8. Klassen!)
Lift
Die Benützung der Lifte ist nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen oder beauftragter Aufsichtsperson gestattet.
Rauchen
Das Rauchen ist generell in allen Räumen des Schulgebäudes sowie im gesamten Schulgelände verboten.
Schäden
Schäden am Schulgebäude oder an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kommen die im SCHUG (§ 47 und § 49) angeführten Erziehungsmittel zur Anwendung.
Verstöße
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kommen die im SCHUG (§ 47 und § 49) angeführten Erziehungsmittel zur Anwendung.
Beschluss durch die Konferenzen und die Schulgemeinschaftsausschüsse