Lockerung der Hygienemaßnahmen
14. Juni 2021
Ab Dienstag, 15.6.2021, werden die Hygienemaßnahmen u.a. in Bezug auf die FFP2-Maskepflicht gelockert:
Die Maskenpflicht im Unterricht für die Sekundarstufe fällt. Das bedeutet, dass in den Klassenräumen während des Unterrichts, wenn die Plätze eingenommen sind, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden müssen. Das gilt für Pädagog/inn/en als auch für Schüler/innen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist ein MNS zu tragen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen MNS tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Pädagog/inn/en können dies aber auch für bestimmte Situationen anordnen.
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