- Zulassung
- bis Samstag der Woche nach den Weihnachtsferien (§ 4).
- Positiver Jahresabschluss
- Sieben Prüfungen (§ 3)
- 1 VWA
- 3 oder 4 Klausuren
- 3 oder 2 mündl. Prüfungen
(ORG mit musischem Schwerpunkt: BE/ME+IU muss mindestens ein Mal gewählt werden.)
- Schriftliche Prüfungen (§ 8, § 26)
- Pflichtige Prüfungen
Deutsch: 5 Uhrstunden (§ 9)
Mathematik: 4 Uhrstunden (§ 14)
Lebende Fremdsprache (Englisch: 5 Uhrstunden (§ 12), Französisch/Spanisch: 5 Uhrstunden (§ 13)) - Wenn vierte schriftliche Prüfung gewählt wird (§ 8 (2))
Lebende Fremdsprache, die noch nicht gewählt wurde
ODER Latein: 4 Uhrstunden (§ 10)
ODER bei ORG mit musischem Schwerpunkt (§ 48): BE: 7 Uhrstunden (§ 47 (3)) bzw. ME: 5 Uhrstunden (§ 47 (2))
- Mündliche Prüfungen (§ 18)
- Kompensationsprüfung/en bei negativer/en schriftlicher/en Klausur/en
- Mündliche Prüfungen: Die Fächer können frei gewählt werden (bei 2 mündl. Prüfungen: Summe der Jahreswochenstunden beträgt mindest. 10, bei 3 mündl. Prüfungen mindest. 15 )
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