Unser Zweig “Musik & Bühne”: Anrechenbarkeit unseres Zeugnisses als Musikkunde-Test

Großartige Neuigkeiten gibt’s aus unserem Zweig “Musik & Bühne”: Ab sofort ist die Anrechnung der Musikkunde-Tests in der Musikschule möglich!

Besucht ein Schüler/eine Schülerin des Musikzweigs zusätzlich eine Musikschule, kann unter Vorlage unseres Zeugnisses in der jeweiligen Direktion der Musikschule eine Anrechnung als Musikkunde-Test stattfinden. Die Inhalte der Musikkunde-Tests werden mit der Absolvierung der folgenden Schulstufen abgedeckt und die Jahresnote ist somit als Testergebnis anrechenbar:

  • Musikkunde 1 – 5. Klasse (9. Schulstufe) 
  • Musikkunde 2 – 6. Klasse (10. Schulstufe) 
  • Musikkunde 3 – 8. Klasse (12.Schulstufe)